Au (Transkription Nr. 1255)

Schulort Au
Konfession des Orts: Gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 110-111
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Unterrheintal
Agentschaft 1799: Au
Kirchgemeinde 1799: Berneck
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Rheintal
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Au
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Au (Niedere Schule, reformiert)

Antwort über zerschiedene Fragen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Daß Ort wo die Schule ist heißt Au.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ein eigne Gemeine.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Jn die Pfarey Berneck gehörig.
Ein eigene Agentschaft.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Jn den Distrikt Rheineck gehörig

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Jn den Kanton Säntis gehörig.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die entfernung ist so, weitesten ein 1/2. Stunde.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Schulgehörigen Dorfer, ist Haslach, u. Mondstein.
Umkreiß im Mondstein, ein halbe Stunde, von da kommen Kinder in die Schule 19. Haüser auch 19.
Umkreiß im Haslach ein 1/2. Stunde, von da kommen Kinder in die Schule 10. ist Bergig Haüser 9.
Schulkinder in der Au sind 40.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Die nächste Schule ist Berneck 1./2. Stunde entlegen
fehrner auf Balgach, auf Widnau, und auf St: Margrethen alwegs ein Stunde.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klassen getheilt

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

a. Jn der Schule wird gelehrt: Schreiben, Lesen und Rechnen, und was den Menschen warhaft Glücklich machen könne.
b. Die Kentnis Gottes, und seines hl: Willens.
c. Die Kentnis der wahren Religion.
d. Die Nothwendigkeit selbe im Werke aus zuüben und zu erfüllen.
e. Die thätige Liebe gegen alle Neben menschen.
||[Seite 2] f. Zu trauen der Regierung
g. Schuldiger Gehorsam gegen der geistlichen und Weltlichen Obrigkeit
h. Lust etwas gutes zu erlehrnen; Freüd zur Arbeith und Hass gegen dem Müssiggang.
i. Die Begierde etwas gutes, rechtschaffenes, durch unermüdeten Fleiß, gute Sitten und auffuhrung zu werden. Hiezu bedient man sich das a.b.c. und Buochstabier büchlein des kleinen Catechismus; jtem eines grössern; der Erklärung des Catechismus Reichle; des grössern Christenlehr Büchleins Schenkle; des Evangely Büchleins, allerley gut erkente Gebeth Büchlein. usw.
Man braucht auch die Zeittungs Bläter; verschiedenen Jnhalts, wohl gesezte, und schön geschriebene Briefe, auch schlechte sehr mangelbare Schriften; jtem neüe Schriften und Bläter, damit die Jugend Lehre das fehlbare zu entdecken, zu verbessern, und auf gekläret werde usw.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird nur im Winter gehalten.
Lang ohngefähr 18. biß 20. Wochen.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind auch ein geführt.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften sind auch eingeführt vom Schulmeister geschriebene verschiedenen Jnhalts.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule daured täglich 6. Stunde.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Schullehrer werden von der Gemeine bestimt durch Mehrheit der Stimmen.

III.11.bWie heißt er?

Er heißt Joseph Antoni Seeber.

III.11.cWo ist er her?

Gebürtig aus der Au.

III.11.dWie alt?

Alt 40. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Verehelichet ein Kinde.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Die Schule hab ich 19. Jahre.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Alzeit bey Hause.
Mein beruf ist vorher, und jezt in zwüschenzeit, in dem Weinberge zu Arbeitten.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] Uberhaupt besuchen Kinder die Schule 65. biß 69.
aber einige kommen des Tags einmal; einige Wochentlich nur einmal.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben giebt es 30 biß 32.
Mächten 26. biß 28.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)

Unsere Schule ist von unsern vor Ältern gestiftet.

IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Dergleichen ist vorhanden.

IV.13.bWie stark ist er?

Starck ist er fl. 972; 49 xr. 1 d.
Jtem noch ein Kapital fl. 150. mit Samt ein Jahrzinß fl. 7; 30. xr. von der Verwaltungs Kammer so herrührt von dem Abte von St: Gallen in Ansechung der Kaplaney in Berneg.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Seine einkünften fliesen von obigem Kapital den Jährlichen Zinß.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Es ist weder an Kirchen noch armengut vereiniget

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Haben wir obiges Kapital.

IV.15Schulhaus.

Schulhaus ist keines, es muß ein jeder Schullehrer die Schule in seiner Behausung haben aber es ist beschwärlich, und wenig Blaz.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Der Schullehrer hat Wochentlich Lohn fl. 1; 30. xr.
Zu diesem muß der Schulmeister, die Stube anschaffen, die Stube Feüern: wie auch die Kapel versehen das heißt, den Schulmeister Dienst darin verrichten, und das alles ohnentgeltlich.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Wir haben weder von Lehengefälle, noch von Zehenden, weder von Grundzinßen weder Gemeine Kasse, weder von Kirchengüter, weder Ligendengründen.
auch kein zu gelegtes geld von Hausväter:
auch nichts von Gedraid Wein noch Holz. Sondern unsere Schule ist an barschaft gestiftet worden.
Der Schul Fond ist wie oben fl. 1130; 19. xr. 1. d.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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